A bis Z
Anfang
Die erste Schulstunde beginnt um 8.05 Uhr. Im Rahmen des offenen Unterrichts können die Kinder aber bereits ab 7.40 Uhr in das Schulhaus kommen.
Anmeldung
Meist im Juli oder August des Jahres vor der Einschulung erhalten die Eltern einen Anmeldebogen von der Stadt. Sie melden ihr Kind ab dem Schuljahr 2018/2019 nicht mehr an einer Schule, sondern über diesen Anmeldebogen, der ausgefüllt per Post wieder zur Stadt zurückgeschickt wird, zu einer Schule an. Die Schulverteilung erfolgt von Schulleitungen zentral. Die Schulen erhalten Listen mit den Namen der Kinder, die an ihrer Schule aufgenommen werden sollen. Anschließend werden Eltern und Kinder im Januar oder Februar zum Gespräch bzw. zum Schulspiel eingeladen.
Bitte beachten Sie, dass für eine Anmeldung an der Overbergschule als Bekenntnisgrundschule bei katholischen Kindern die Kopie der Taufbescheinigung beigefügt werden muss, bei Kindern mit anderem Bekenntnis eine Einwilligung der Eltern in die Erziehung im Sinne des katholischen Glaubens.
Weitere Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auch an unserem Tag der offenen Tür.
Beratung
Wir sind gerne Ihr Ansprechpartner wenn Sie Fragen zu unserer Schule und unserem Konzept der Individuellen Förderung haben. Auch beraten wir Sie gerne bei Fragen zur Hochbegabung und damit verbundenen schulischen Fördermöglichkeiten.
Betreuung
Wir bieten Ihnen neben dem Angebot des „Offenen Ganztages“ auch eine gesicherte Halbtagsbetreuung von 8 – 13 Uhr an. Das bedeutet, dass Ihr Kind täglich bis zum Ende der 6. Unterrichtsstunde um 13.20 Uhr in unserer Schule beaufsichtigt wird.
Beurlaubung
Es kann vorkommen, dass Sie Ihr Kind aus einem wichtigen Grund vom Schulbesuch beurlauben lassen müssen. In diesem Fall stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag.
Beläuft sich die Beurlaubung nur bis zu zwei Tagen innerhalb eines Vierteljahres, genügt eine schriftliche oder telefonische Benachrichtigung an die Klassenlehrerin. Eine Beurlaubung bis zu vierzehn Tagen muss bei der Schulleitung beantragt werden.
Datenverarbeitung
Wir kommen unserer Informationspflicht nach Art.13 DS-GVO zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach. Daten verarbeiten wir in Form von Akten und digital. Im Folgenden informieren wir Sie über den Zweck und die rechtliche Grundlage, auf welcher wir die personenbezogenen Daten Ihres Kindes und von Ihnen erheben und verarbeiten, an wen wir diese Daten weitergeben, wie lange wir Ihre Daten speichern und welche Rechte Sie in Bezug auf Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten haben. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Datenverarbeitende Stelle Katholische Grundschule Overberg |
Datenschutzbeauftragter Udo Dreher |
Verantwortliche Sandra Schnadhorst |
Rechtliche Grundlage der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Schule erfolgt gemäß Art. 6 DS-GVO auf der Grundlage des Schulgesetzes NRW (SchulG), der Verordnung zur Datenverarbeitung I (VO-DV I) und der Verordnung zur Datenverarbeitung II (VO-DV II).
Betroffene | Rechtliche Grundlage |
Schülerinnen und Schüler | gemäß § 120 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 in Verbindung mit § 3 SchulG |
Eltern | gemäß § 123 SchulG |
Verpflichtete | gemäß § 41 SchulG |
Personenbezogene Daten, die nicht unter diese Regelungen fallen, erheben und verarbeiten wir nur mit Ihrer informierten und freiwilligen schriftlichen Einwilligung. Dazu gehören beispielsweise Notfallinformationen, Ihre Telefonnummer am Arbeitsplatz, Ihre private wie berufliche E-Mail Adresse, die Nutzung von Lernplattformen mit personalisierter Anmeldung, Aufnahmen von Fotos, Videos und Audio und Veröffentlichungen auf der Schulhomepage und in der Presse.
Zwecke der Datenverarbeitung
- Schülerverwaltung
- Leistungsdatenverwaltung
- Zeugniserstellung
- Unterrichtsplanung
- Schulstatistik
- Erstellung von Förderempfehlungen/ individuellen Förderplänen
- Schulpflichtüberwachung
- Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten
- Evaluation und Qualitätsentwicklung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Erstellung von Fördergutachten (AO-SF Verfahren)
- Schülerspezialverkehr (an Förderschulen)
- Praktikumsverwaltung
- Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
- Dokumentation im Klassenbuch
Empfänger von personenbezogenen Daten
Wir übermitteln bestimmte Daten regelmäßig oder bei Bedarf an Stellen außerhalb der Schule. Dazu gehört das Schulministerium (IT.NRW) für statistische Auswertung und Planung. Im Rahmen der Schulgesundheitspflege ist es die untere Gesundheitsbehörde, die aufnehmende Schule bei Schulwechsel, Erziehungsberechtigte und SchülerInnen bei Mitteilungen und Zeugnissen, und außerdem noch Jugendamt, Landesjugendamt, Schulaufsicht, Schulträger. Innerhalb der Schule sind die Lehrkräfte Empfänger.
Dauer der Speicherung
Nr | Datenarten | Aufbewahrungszeit/ Löschfrist |
1 | Zweitschriften von Abgangs- und Abschlusszeugnissen | 50 Jahre |
2 | Schülerstammblätter | 20 Jahre |
3 | Zeugnislisten, Zeugnisdurchschriften, (soweit es sich nicht um Abgangs- und Abschlusszeugnisse handelt), Unterlagen über die Klassenführung (Klassenbuch, Kursbuch), Akten über Schülerprüfungen | 10 Jahre |
4 | alle übrigen Daten | 5 Jahre |
5 | von Lehrkräften mit Genehmigung der Schulleitung auf privaten Computern verarbeitete personenbezogene Daten
Hinweis: |
1 Jahr (nach Abgabe des Schülers, ab Ende des Kalenderjahres) |
6 | Veröffentlichungen auf der Schulhomepage | Soweit nicht durch eine Einwilligung anders geregelt, nach Ende der Schulzeit. |
Die Aufbewahrungsfristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Akten oder Dateien abgeschlossen worden sind, jedoch nicht vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Schulpflicht endet, sofern nichts anderes bestimmt ist.
Ihre Pflichten als Betroffener
Als Erziehungsberechtigter sind Sie nach § 3 Abs. 1 VO-DV I verpflichtet, uns die gemäß VO-DV I, Anlage 1, Abs. A, 1 erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Erteilen Sie vorsätzlich oder fahrlässig keine, unrichtige oder unvollständige Auskunft, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 10 VO-DV I mit einer Geldbuße geahndet werden.
Ihre Rechte als Betroffener
Für personenbezogene Daten, deren Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, kann diese Einwilligung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden. Dabei kann der Widerruf auch nur auf einen Teil der Daten bezogen sein. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Im Falle des Widerrufs werden entsprechende Daten zukünftig nicht mehr durch uns genutzt und unverzüglich aus unserem Datenbestand gelöscht. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gelten die oben genannten Löschfristen von 20 bzw. 5 Jahren.
Gegenüber der Schule besteht ein Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten, ferner haben Sie grundsätzlich ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung und ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde zu.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel.: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Diagnose
Um die Schülerinnen und Schüler unserer Schule möglichst umfassend und sinnvoll fördern zu können, verschaffen wir uns in regelmäßigen Abständen einen Überblick über die Lernausgangslage und die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder. Wie und wann dies geschieht, können Sie im Diagnostischen Konzept nachlesen.
Digitalisierung
An der Overbergschule arbeiten wir im Unterricht auch mit der Unterstützung digitaler Medien. Die klassische Tafel wird durch den Beamer ergänzt. Die Kinder lernen den Umgang mit dem iPad im Rahmen des Tablet-Führerscheins und werden im Unterricht an die sinnvolle Nutzung von Lern-Plattformen und verschiedenen Übungs- und Unterstützungs-Apps herangeführt.
Drehtürmodell
Es gibt Kinder, die in Mathematik oder Deutsch Fähigkeiten haben, die weit über oder unter den erforderlichen Fähigkeiten ihrer Jahrgangsstufe liegen. Diese Kinder können bei uns im Rahmen des Drehtürmodells am Mathematik- oder Deutschunterricht der jeweils höheren oder niedrigeren Jahrgangsstufe teilnehmen.
Elternbesuch im Unterricht
Eltern können nach vorheriger Abstimmung mit der Lehrerin am Unterricht teilnehmen. So erfahren sie „vor Ort“ den Unterricht heute und können beobachten, wie ihr Kind in der Gemeinschaft mit anderen lernt.
Elternsprechtage
Eltern haben bei uns die Möglichkeit im Rahmen unserer Elternsprechwoche Gespräche mit den Lehrerinnen zu führen und sich über die Entwicklung Ihres Kindes auszutauschen. Diese Elternsprechwochen finden einmal pro Halbjahr statt. Darüber hinaus bietet jede Lehrkraft Sprechstunden für den „Gesprächsbedarf zwischendurch“ an. Wenn Sie Gesprächsbedarf haben, melden Sie sich bitte vorher bei der Lehrerin an. Sie erhalten danach eine Bestätigung des Termins und dann steht einem Gespräch nichts mehr im Wege. Scheuen Sie sich nicht und warten Sie nicht zu lange, wenn Sie meinen, mit der Lehrerin reden zu müssen.
Entschuldigungen
Sollte Ihr Kind in der Schule Fehlen, muss neben einer zeitnahen Meldung an die Gruppenlehrkräfte z.B. per Mail auch eine schriftliche Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Nutzen Sie dafür möglichst unser Formular. Ihr Kind gibt die Entschuldigung bei der Gruppenlehrkraft ab, wenn es wieder in die Schule kommt.
Fahrradprüfung
Die Kinder des 4. Schuljahres nehmen alljährlich an einer Fahrradprüfung teil. Hierzu gehören ein theoretischer und ein praktischer Teil.
Auftakt bildet ein Besuch in der Jugendverkehrsschule. Hier werden den Kindern auf einer Übungsstrecke die grundlegenden Verhaltensweisen im Straßenverkehr vermittelt. An weiteren Terminen trainieren die Kinder zunächst mit der Polizei auf dem Schulhof. Wenn die Kinder das Fahrradfahren beherrschen, dürfen sie unter Aufsicht eines Polizeibeamten auf der Straße die Prüfungsstrecke üben. Zu allen Terminen benötigen die Kinder einen gut sitzenden Helm. Für die Übungstermine auf dem Schulhof und auf der Straße benötigen alle Kinder zudem ihr verkehrssicheres Fahrrad.
Folgendes müssen die Kinder beherrschen:
- Spurhalten beim Umschauen (das Rad darf nicht stark wackeln)
- generell sicheres Radfahren
- sicheres Bremsen
- guter Gleichgewichtssinn beim Langsamfahren (Slalom)
- richtig anfahren
- rechts und links abbiegen
- vorbeifahren an Hindernissen
- Vorfahrtsregeln kennen
- Verkehrsschilder kennen
Die Theorie wird im Rahmen des Unterrichts erarbeitet. Die Praxis ist nicht Gegenstand des Unterrichts. Wir empfehlen daher, frühzeitig mit Ihrem Kind die praktischen Teile in Eigenverantwortung zu üben.
Feste
Wir legen Wert darauf, dass unsere Schulgemeinschaft sich treffen und austauschen kann und wo gelingt das ungezwungener als auf Festen? So findet im Dezember unsere gemeinsame Schulweihnachtsfeier mit einer Aufführung in der Kirche und einem gemütlichen Zusammensein in den Klassen statt. Zum Ende des Schuljahres feiern wir das Schulfest. Wir essen, trinken, feiern und lassen das Schuljahr gemeinsam ausklingen.
Förderverein
Zur Unterstützung des Schullebens und zur Ermöglichung zahlreicher Aktivitäten engagieren sich Eltern freiwillig in unserem Förderverein.
1. Vorsitzende ist Herr Deilmann
2. Vorsitzende ist Frau Osthoff
Der Mitgliedsjahresbeitrag beträgt mindestens 12 Euro pro Jahr.
Gottesdienste
Wir als katholische Schule sehen den Besuch von Gottesdiensten als festen Bestandteil unseres Schullebens. Neben den regelmäßigen Schulgottesdiensten jeden zweiten Dienstag ab 8.05 Uhr abwechselnd für die 1. und 2. Klasse und die 3. und 4. Klasse in der Christ-König-Kirche feiern wir dort auch Schuleingangs- und Entlassgottesdienst und nehmen an anderen Gottesdiensten im Kirchenjahr teil.
Hausaufgaben
Hausaufgaben heißen bei uns Studienzeit. Allein der Begriff „Hausaufgaben“ ist nicht mehr zeitgemäß, da etwa die Hälfte unserer Schülerschaft den Offenen Ganztag besucht und die Aufgaben in der Schule erledigt. Wir erheben den Anspruch, dass die Kinder auch nach dem Unterricht optimal individuell gefördert und gefordert werden. Die Aufgaben unserer Studienpläne tragen diesem Anspruch Rechnung. Die Studienzeit sollte in der Regel in den Klassen 1 und 2 ca. 30 Minuten pro Tag, in den Klassen 3 und 4 ca. 45 Minuten nicht überschreiten.
Hausmeister
Herr Sacher ist unser Hausmeister. Er ist telefonisch erreichbar unter der Nummer: 0151/40557723.
Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)
Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, können an Hagener Schulen am herkunftssprachlichen Unterricht teilnehmen. Angeboten wird der Unterricht in verschiedenen Sprachen. Er ergänzt den Unterricht der Grundschule und der Sekundarstufe I. Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich nachmittags statt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Stundenplan für den HSU. Die Anmeldung erfolgt über unsere Schule. Geben Sie hierfür bitte das ausgefüllte Anmeldeformular im Sekretariat ab.
Im herkunftssprachlichen Unterricht werden die Herkunftssprache gefördert und die aus der Familie mitgebrachten Sprachkenntnisse vertieft. Ziel ist es, die herkunftssprachlichen Fähigkeiten in Wort und Schrift zu erhalten und zu erweitern und in Übereinstimmung mit dem Lehrplan wichtiges landeskundliches Wissen zu vermitteln. Viele Untersuchungen belegen, dass die Förderung der Herkunftssprache auch das Erlernen der deutschen Sprache erleichtert und die Mehrsprachigkeit unterstützt. Der herkunftssprachliche Unterricht ist aber kein Fremdsprachenunterricht.
Hochbegabung
Hochbegabung sehen wir unter dem Aspekt der besonderen Begabung und der individuellen Förderung. Durch unsere Konzepte zur Unterrichtsgestaltung, die Bereicherung des Schulalltages durch zusätzliche Angebote und die enge Zusammenarbeit aller Kolleginnen und Eltern gelingt es uns durch die Förderung besonders Begabter, allen Kindern individuelle Förderung zu ermöglichen.
Seit dem Schuljahr 2017/18 nehmen wir als eine von bundesweit 300 ausgewählten Schulen aus dem Primar- und Sekundarbereich aller Schulformen an der Bund-Länder-Initiative „Leistung macht Schule“ zur Förderung leistungsstarker und potenziell leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler. Die Initiative wird gemeinsam von der Kultusministerkonferenz und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung getragen und ist auf zehn Jahre angelegt. Ziel ist, die schulischen Entwicklungsmöglichkeiten talentierter Kinder und Jugendlicher unabhängig von Herkunft, Geschlecht und sozialem Status im Regelunterricht zu fördern.
Instrumentalunterricht
Wir vermitteln Ihnen gerne Instrumentallehrer, die in unserem Schulgebäude Instrumentalunterricht geben. Instrumente können Sie für eine geringe monatliche Miete über unseren Förderverein für Ihr Kind ausleihen.
Nähere Informationen zum musikalischen Angebot finden Sie hier.
Jahrgangsübergreifender Unterricht
Da Kinder am besten voneinander lernen und es kaum eine bessere Art gibt, unterrichten wir alle Fächer außer Mathematik, Deutsch und Englisch jahrgangsübergreifend.
Es gibt zwei Stammgruppen mit der Mischung 1/2: die Frühlingsgruppe und die Sommergruppe
Es gibt zwei Stammgruppen mit der Mischung 3/4: die Herbstgruppe und die Wintergruppe
Da unsere Lehrerinnen „ihre“ Mathematik- und Deutschkinder vier Jahre lang begleiten, wechseln die Stammgruppenlehrerinnen alle zwei Jahre.
Mathematik und Deutsch werden von den Lehrerinnen jahrgangsbezogen unterrichtet. Hier kommt dann auch das Drehtürmodell zum Tragen.
Kontonummer
Wir sind eine (fast) bargeldlose Schule. Büchergeld, Theatergeld, usw. überweisen Sie bitte auf das Schulkonto:
Overbergschule
IBAN: DE62 4505 0001 0215 0677 38
BIC: WELADE3HXXX
Stadtsparkasse HagenHerdecke
Verwendungszweck: Name des Kindes und Verwendung des Geldes
Krankheit
Sollte Ihr Kind einmal krank sein und fehlen, benachrichtigen Sie bitte die Gruppenlehrkräfte so zeitig wie möglich per Mail. Das Fehlen Ihres Kindes muss durch Sie schriftlich entschuldigt werden. Nutzen Sie dafür möglichst unser Formular. Ihr Kind gibt die Entschuldigung bei der Gruppenlehrkraft ab, wenn es die Schule wieder besucht.
Leistung
Leistungsbeurteilung und -bewertung ist ein komplexes Thema. In unserem Leistungskonzept können Sie rechtliche Grundlagen und schuleigene Absprachen nachlesen.
Lernberatung
Seit dem Schuljahr 2017/2018 bietet Frau Schnadhorst, die im Schuljahr 2016/2017 eine Ausbildung zum Lerncoach absolviert hat, je eine Beratungsstunde im Rahmen der Offenen Lernzeit an. Möchte ein Kind auf Anraten einer Lehrerin, der Eltern oder von sich aus die Lernberatung in Anspruch nehmen, meldet es sich bei dem Lerncoach an.
Lernspaß
Wir verstehen unseren „Lernspaß“ als ein Zusatzangebot. Die Bezeichnung ist Programm – und übrigens von den Kindern selbst gewählt.
Die Kinder wählen selbst Angebote aus, melden sich an und nehmen dann 4 – 6 Wochen in der 5. und/ oder 6. Stunde an einem interessenorientierten Unterricht teil. Hierfür wählen wir, manchmal auch gemeinsam mit den Kindern, Themen aus dem Lehrplan, die im Unterricht oft zu kurz kommen, wie zum Beispiel den Stromkreislauf, Themen zur Medienerziehung, Filzen oder Somawürfel.
Die Leitung des Unterrichts übernehmen natürlich Lehrerkräfte, aber auch versierte Kinder und Eltern.
LZK
Diese Abkürzung steht für Lernzielkontrolle. Im Gegensatz zu den Klassenarbeiten gibt es bei den Lernzielkontrollen keine Noten. In der Schuleingangsphase werden somit ausschließlich Lernzielkontrollen geschrieben, in den Klassen 3 und 4 in den Nebenfächern (das sind alle Fächer außer Mathematik, Deutsch und Englisch). Eine Ausnahmeregelung bei der Benotung von Klassenarbeiten gibt es: In den Jahrgängen 3 und 4 werden in Englisch zwar „Klassenarbeiten“ geschrieben, diese dürfen aber nicht benotet werden.
Mails
Informationen erhalten Sie von uns in der Regel per Mail. Daher bitten wir Sie, ihre elektronische Post regelmäßig zu prüfen.
Material
Die Materiallisten für das jeweilige Schuljahr finden Sie hier.
Musik
Musik ist für unser Schulleben sehr wichtig und ein fester Bestandteil des Schultages. Über den schulischen Musikunterricht hinaus stehen Instrumentallehrer bereit, bei denen ihr Kind Instrumentalunterricht nehmen kann. In jedem Halbjahr findet ein Fest der Musik statt. Hier können die Kinder, die ein Instrument lernen, ihr Können in kleinen Konzerten zeigen.
Außerdem erhalten die Kinder die Möglichkeit, in der Musical-AG und im Projektorchester mitzuwirken.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier.
Offene Ganztagsschule
Seit dem Schuljahr 2004/2005 sind wir Offene Ganztagsschule. Unser Kooperationsträger ist die Caritas. Ihr Kind kann bis 16 Uhr in der Schule betreut und gefördert werden. Einzelheiten sprechen Sie bitte mit der OGS-Leitung Frau Meyer ab.
Offene Lernzeit
Jeder Schultag startet bei uns mit der Offenen Lernzeit in allen Klassen. In dieser Zeit lernen und üben die Kinder selbstständig mit individuellen Wochenplänen. Mit Hilfe eines Bewertungsschlüssels erhalten die Kinder freitags eine Rückmeldung über die Arbeit der vergangenen Woche.
OGS
Diese Abkürzung steht für die Offene Ganztagsschule. Gemeint ist hiermit die Betreuung bis 16 Uhr.
OL
Diese Abkürzung steht für die Offene Lernzeit (s.o.).
OLAF
Diese Abkürzung steht für den Overberger Lern- und Arbeitsfahrplan. Hierbei handelt es sich um eine unterrichtsbezogene Form des autonomen Lernens. Näheres hierzu können Sie im Schulprogramm ab Seite 21 nachlesen. Auch unser „Explainity-Clip“ bietet einen nähren Einblick in die Arbeit mit dem OLAF.
Ordnung
Ordnung muss sein. Bitte versehen Sie die Bücher, wenn nicht durch uns schon geschehen, innerhalb der ersten Woche mit einem Schutzumschlag (umweltfreundlich).
Patenschaften/Lernpaten und Lernpatinnen
Jedes Kind der ersten Klasse bekommt einen Paten aus der zweiten Klasse. So haben die Schulanfängerinnen und Schulanfänger jemanden, den sie kennen, der ihnen hilft, den sie fragen können. In den Klassen 3 und 4 suchen sich die Kinder Lernpaten oder -patinnen, mit denen sie gerne arbeiten möchten.
Schrift
An unserer Schule lernen die Kinder zunächst die Druckschrift und danach die verbundene Schrift.
Schulprogramm
In unserem Schulprogramm können Sie alle Einzelheiten zu unserer Schule nachlesen.
Schulputzen
Damit die Kinder Verantwortung für die Sauberkeit ihrer Klasse empfinden und alle sich wohl fühlen, hat die Klassenpflegschaft entschieden, dass die Kinder ihren Klassenraum regelmäßig selber putzen sollen (wie das an vielen anderen Schulen schon üblich ist). An im Kalender der Homepage angegebenen Terminen wirbeln die Kinder unter Aufsicht und möglichst mit Unterstützung ihrer Eltern im Anschluss an den Unterricht einmal ordentlich durch ihre Klasse. Hierfür wird am Anfang des Schuljahrs ein Putzplan aufgestellt. Mit einem Zeitaufwand von ca. 45 Minuten schaffen wir es, die Klasse für die nächste Zeit wieder angenehm sauber zu machen.
Schwimmen
Die Kinder der Klassen 1 und 2 gehen zum Schwimmunterricht. Unser Ziel ist es, das möglichst alle Kinder am Ende des 2. Schuljahres Schwimmen können. Alle Informationen zum Schwimmunterricht erhalten Sie auf der 1. Klassenpflegschaft.
Sportfest
Wir führen jedes Schuljahr ein Sportfest auf der Kampfbahn Boelerheide durch. Alle Kinder der Klassen 1 bis 4 haben dabei die Möglichkeit, das Sportabzeichen abzulegen.
Sportsachen
· Hallenschuhe
· 1 T-Shirt mit kurzem Arm
· 1 Sporthose
· 1 Sporttasche
Bitte beschriften Sie möglichst alle Sachen mit dem Namen Ihres Kindes.
Streitschlichterprogramm
Alle Kinder des 3. und 4. Schuljahres werden im Rahmen des Unterrichts zu Streitschlichtern ausgebildet und können in den Pausen als Streitschlichter tätig sein. Zu unserem Konzept der Streitschlichtung gehört auch die Schiedsrichterausbildung und der Einsatz von Schiedsrichtern beim Fußballspiel auf dem Schulhof.
VERA
Lernstandserhebungen bzw. Vergleichsarbeiten (VERA) sind ein Diagnoseverfahren zur Einschätzung, über welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler verfügen und inwieweit sie die in den nationalen Bildungsstandards festgelegten Kompetenzen bereits erreicht haben. In jedem dritten Schuljahr in Deutschland werden an drei festgelegten Tagen im Jahr (ca. April / Mai) Aufgaben in Mathematik und Deutsch einheitlich gestellt.
Die Lernstandserhebungen werden nicht benotet und nicht als Klassenarbeit gewertet. Geeignete Ergebnisse ergänzen die Leistungsbeurteilung pädagogisch. Weitere Informationen finden Sie hier.
Versicherung
Für Ihr Kind besteht bei Schulantritt eine Unfallversicherung, die alle schulischen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schule, sowie Schul- und Heimweg mit einschließt. Bei einem Schulunfall werden die Eltern selbstverständlich so schnell wie möglich benachrichtigt.
Vorschulischer Unterricht
Nach den Osterferien starten die neuen Schulanfängerinnen und Schulanfänger mit dem Vorschulischen Unterricht. Jeden Dienstag von 13.45 – 15.15 Uhr lernen sie unsere Schule und ihre Lehrerinnen kennen und lernen unterstützt von Helferkindern aus dem 1. Schuljahr erste wichtige Fertigkeiten für den Schulanfang.
VU
Diese Abkürzung steht für den vernetzten Unterricht. Hier wird ein Thema gestellt, das die Kinder kooperativ, fächerübergreifend und projektorientiert erarbeiten. Dies gilt für die Fächer Religion, Musik, Kunst und Sachunterricht. Näheres erfahren Sie im Schulprogramm ab Seite 19.
Waffelbacken
Alle zwei Wochen zu festen Terminen werden in der Schule von Eltern Waffeln gebacken. Wenn ihr Kind Waffeln bekommen möchte, überweisen sie bitte das Waffelgeld im Vorhinein auf das Schulkonto. Der Erlös kommt dem Förderverein zugute. In jeder Klasse wird hierfür ein Waffelplan erstellt, in den sich die Eltern entweder als Bäcker oder Teiglieferanten eintragen. Für den Waffelteig nutzen Sie bitte unbedingt unser Schulwaffelrezept. Damit das Backen nicht hektisch wird, sollten sich 3 Backende finden, die von etwa 8.00 Uhr bis 9.30 Uhr beschäftigt sind. Bis die Kinder die Waffeln holen (etwa 9.50 Uhr), braucht dann nur noch einer zu warten. Waffeleisen, Schöpfkellen und ein Puderzuckerstreuer sind vorhanden. Puderzucker muss von Zeit zu Zeit mitgebracht werden.
Weiterführende Schule
Für die Eltern finden im 1. Halbjahres in Klasse 4 (in der Regel im November) persönliche Beratungsgespräche zur Schulwahl für ihr Kind und ein allgemeiner Informationsabend zum Bildungsgang Sekundarstufe I in NRW statt.
Im Rahmen des Projektes „Schulen im Team“ ist ein knapp 4-minütiger Film entstanden , der die verschiedenen Schulformen erklärt. Sie können sich den Film „Wohin nach der Grundschule?“ auf YouTube ansehen.
Wettbewerbe
Jedes Jahr haben die Kinder an unserer Schule die Möglichkeit an unterschiedlichen Wettbewerben teilzunehmen.
Mathematik: Känguru
Sachunterricht: Heureka (zweimal im Jahr)
Sport: Handballturnier, Wettbewerbe der Westfalen Youngsters (Leichtathletik, Turnen, Schwimmen), Fußballturnier
WP
Diese Abkürzung steht für den Wochenplan, den die Kinder im Rahmen der Offenen Lernzeit (1. Stunde) bearbeiten.
Zeugnisse
Die Schülerinnen und Schüler im 1. und 2. Schuljahr erhalten am Ende des Schuljahres ein Rasterzeugnis, in dem Rückmeldung über die erreichten Kompetenzen gegeben wird. Es enthält ebenfalls einen kurzen Text zum Arbeits- und Sozialverhalten, aber keine Noten. In Klasse 3 erhalten die Schülerinnen und Schüler nach jedem Halbjahr ein Notenzeugnis mit einem Text zum Arbeits- und Sozialverhalten. Ergänzt wird dieses durch ein Rasterzeugnis, in dem Rückmeldung über die erreichten Kompetenzen gegeben wird. In Klasse 4 erhalten die Schülerinnen und Schüler nach dem 1. Halbjahr ein Notenzeugnis mit Empfehlungen für die weiterführenden Schulen und am Ende des Schuljahres das Abgangszeugnis.