Die Klassenpflegschaft – das Fundament der Mitbestimmung
Bei der ersten Sitzung der Klassenpflegschaft wählen die Eltern eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende vertritt die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.
Die Vertreter der Klassenpflegschaften vertreten die Interessen der Eltern der Klasse gegenüber der in der Klasse unterrichtenden Lehrerinnen.
Vertreter der Klassenpflegschaften im Schuljahr 2024 / 2025:
- Klasse
- Frühling
- Sommer
- Herbst
- Winter
- Vorsitzende/ Vorsitzender
- Frau Julia Koch
- Frau Melanie Hogräfer
- Frau Jessika Hellmig
- Herr Bastian Thimm
- Stellvertreterin/ Stellvertreter
- Frau Bettina Seybold
- Frau Stephanie Herr
- Frau Zimmermann
- Frau Alexandra Knappik
Die Schulpflegschaft – die Vertretung aller Eltern
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Mit beratender Stimme nehmen die Schulleiterin und die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Klassenpflegschaften teil.
Bei der ersten Sitzung der Schulpflegschaft wird eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender und eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie ist deshalb ein gutes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können hier über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz – dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule – zu treffen sind, werden hier zuvor besprochen und beraten. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.
Eine wichtige Aufgabe der Schulpflegschaft ist die Wahl der Elternvertretung für die Schulkonferenz. Neben der Vorsitzenden/ dem Vorsitzenden der Schulpflegschaft werden zwei weitere Stellvertreterinnen und Stellvertreter in die Schulkonferenz gewählt.
Die Schulkonferenz – Schule machen
Mitglieder der Schulkonferenz unserer Schule sind drei von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrerinnen und drei von der Schulpflegschaft gewählte Eltern. Den Vorsitz führt die Schulleiterin, aber ohne Stimmrecht. Nur bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleiterin den Ausschlag.
Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung und des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen.
Mitglieder der Schulkonferenz im Schuljahr 2024/2025:
- LehrerInnen
- Frau Manz
- Frau Koch
- Frau Koslitz
- Eltern
- Herr Thimm
- Frau Körner
- Frau Herr
- Schulleiterin
- Frau Schnadhorst
- Frau Koch
- Frau Koslitz
Ausführlichere Informationen zu den Mitwirkungsgremien finden Sie im ABC der Elternmitwirkung.